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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Scheinwerferaufbereitung der KnoppMobil UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Aufbereitung von Fahrzeugscheinwerfern zwischen der KnoppMobil UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.

2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsbeschreibung und Erfolgshaftung

1. Gegenstand des Vertrags ist die Aufbereitung (Politur/Schleifen) von Kunststoff-Streuscheiben anstatt eines Austausches der kompletten Scheinwerfereinheit.

2. Das primäre Ziel der Dienstleistung ist die Verbesserung der Optik sowie der Lichtdurchlässigkeit (Beseitigung von Vergilbungen und Trübungen).

3. Es handelt sich um eine handwerkliche Dienstleistung. Ein bestimmter optischer Erfolg (wie z. B. ein „Neuzustand“) wird ausdrücklich nicht geschuldet, da das Ergebnis maßgeblich vom Alterungsgrad und der Materialbeschaffenheit abhängt.

4. Tiefe Kratzer, Steinschläge, Risse, innere Trübungen oder sonstige Materialschäden können durch die Aufbereitung gegebenenfalls nicht oder nicht vollständig beseitigt werden.

§ 3 Terminvereinbarung und Stornierung

1. Vereinbarte Termine sind verbindlich.

2. Eine Absage oder Verschiebung des Termins ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei möglich.

3. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin ist der Anbieter berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.

4. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen des Kunden zum Termin wird der volle vereinbarte Betrag fällig.

5. Der Anbieter ist berechtigt, Termine aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen (z. B. Regen, Sturm, Frost oder extreme Hitze) zu verschieben. Hieraus entstehen dem Kunden keine Ansprüche.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die im Angebot genannten Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2. Die Vergütung ist unmittelbar nach Leistungserbringung (bei Abnahme/Übergabe des Fahrzeugs) vor Ort zur Zahlung fällig.

3. Akzeptierte Zahlungsarten sind Barzahlung, Kartenzahlung sowie Überweisung.

4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen und Mahngebühren.

§ 5 Vorschäden und Dokumentation

1. Vorhandene Schäden (wie tiefe Risse, Steinschläge oder innere Verschmutzungen), die vor Beginn der Aufbereitung bestehen, gelten als bereits vorhanden und werden durch die Politur nicht beseitigt.

2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle ihm erkennbaren Vorschäden vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

3. Der Anbieter ist berechtigt, den Zustand des Fahrzeugs und der Scheinwerfer vor, während und nach der Arbeit mittels Fotos zu dokumentieren.

§ 6 Haltbarkeit und Garantie

1. Die Haltbarkeit der Aufbereitung ist maßgeblich von der individuellen Nutzung, Witterungseinflüssen, der Fahrzeugpflege und dem allgemeinen Zustand des Materials abhängig; eine unbegrenzte Haltbarkeit wird nicht geschuldet.

2. Der Anbieter gewährt eine Garantie von 6 Monaten auf erneute Verwitterung oder Vergilbung bei normaler Nutzung des Fahrzeugs.

3. Von dieser Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch:

– Steinschläge oder Unfälle nach der Aufbereitung.

– Die Nutzung von Waschanlagen mit aggressiven Bürsten oder chemischen Zusätzen, die zu Kratzern oder Schichtablösungen führen.

– Unsachgemäße Eigenpflege (z. B. Reinigung mit Scheuerschwämmen oder aggressiven Reinigern).

§ 7 Allgemeine Haftungsbegrenzung

1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden.

2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden.

3. Für materialbedingte Risiken, altersbedingte Materialermüdung, Spannungsrisse oder sonstige verdeckte Vorschäden, die vor Beginn der Arbeiten nicht erkennbar waren, besteht keine Haftung.

4. Der Anbieter schuldet ausschließlich die vereinbarte Aufbereitungsleistung. Eine Garantie für die Einhaltung sämtlicher straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, die Erteilung oder den Fortbestand von Genehmigungen sowie das Bestehen von Hauptuntersuchungen wird nicht übernommen.

§ 8 Datenschutz und Werbezwecke

1. Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten (Kontaktdaten, Termininformationen) ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften.

2. Die Verwendung von Vorher-Nachher-Aufnahmen der Scheinwerfer für Werbezwecke (z. B. Social Media, Website) erfolgt nur nach separater, ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Salvatorische Klausel).

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